Auf Abstellplätzen im Freien dürfen nur fahrtüchtige landwirtschaftliche Maschinen und Geräte abgestellt werden. Im Weiteren dürfen keine Unterhalts-, Wasch- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Desgleichen dürfen keine wassergefährdenden Stoffe (z.B. Reinigungsmittel, Lösungsmittel, Pestizide etc.) verwendet, gelagert oder umgeschlagen werden.