1. Auflagen Schopf 1.1. Das Regenwasser der Dachflächen ist in erster Priorität oberflächlich diffus im angrenzenden Land versickern zu lassen. Es ist zu prüfen, ob teilweise auf eine Dachrinne verzichtet werden kann. 1.2. Der Boden des Schopfs ist im Bereich wo landwirtschaftliche Maschinen und Geräte abgestellt werden, befestigt und dicht zu erstellen (Asphalt- oder Betonbelag). Das Gefälle der befestigten Flächen ist nach Innen zu richten. 1.3. Auf Abstellplätzen im Freien dürfen nur fahrtüchtige landwirtschaftliche Maschinen und Geräte abgestellt werden.