b) Gestützt auf diese Ausführungen hat das Rechtsamt mit Verfügung vom 1. Juli 2020 von Amtes wegen einen entsprechenden Amtsbericht beim AWA eingefordert. Mit Amtsbericht vom 21. Juli 2020 beantragt das AWA die Erteilung der fehlenden Gewässerschutzbewilligung nach Art. 11 KGSchG34 mit den folgenden Auflagen und Hinweisen: