6. Gewässerschutzbewilligung a) Mit Eingabe vom 16. April 2020 führte das AWA aus, im Amtsbericht vom 29. Mai 2019 habe es nur den neugebauten Flurweg hinsichtlich des Bodenschutzes geprüft. Das Bauvorhaben "Abbruch Scheune, Neubau Schopf" habe es dagegen nicht beurteilt. Dieses Vorhaben brauche, egal ob der Schopf als Geräte- und Holzschopf oder als Viehstall genutzt werde, eine Gewässerschutzbewilligung.