14/19 BVD 110/2020/49 allfälligen Verstoss mittels baupolizeilichen Vorgehens zu begegnen. Aufgrund der von den Beschwerdeführenden mit den Schlussbemerkungen eingereichten Fotos, welche das Rechtsamts den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 7. September 2020 zustellte, wird die Gemeinde zu prüfen haben, ob diesbezüglich eine Kontrolle angezeigt ist. Wieso die Kontrolle dieser Auflagen nahezu unmöglich sein soll, erläutern die Beschwerdeführenden nicht und ist nicht erkennbar.