"3.1 Der Boden (+Untergrund) muss entsprechend seiner natürlichen Schichtung (Oberboden, Unterboden, Untergrund) behandelt worden sein. 3.2 Ober- und Unterboden dürfen nie verdichtet werden. Somit darf der gewachsene Boden für den Weg und Lagerplatz nicht überschüttet worden sein. 3.3 Abgetragener Ober- und Unterboden muss entsprechend seiner Eignung wieder als funktionierender Boden eingesetzt werden."