Als Deckschicht sei kontinuierlich Koffermaterial zugeführt und eingebracht worden. Es sei grotesk, die nachträgliche Baubewilligung für ein Bauvorhaben zu erteilen, das nicht den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Die Kontrolle der Auflagen sei zudem nahezu unmöglich. b) In seinem Amtsbericht vom 29. Mai 201933 hat das AWA zum Neubau Flurweg mit Holzlager- und Holzbearbeitungsplatz u.a. die folgenden Auflagen verfügt: