Es wird somit auf einen Mittelwert über eine bestimmte Zeitperiode abgestellt. Einzelne Spitzen, die beispielsweise vom vorbeifahrenden Schwerverkehr verursacht werden, mögen zwar als Einzelereignisse störend sein, das ändert aber nichts daran, dass letztlich der Mittelungspegel massgeblich für die Beurteilung ist.