Für einige häufige, oft als besonders störend empfundene Schall- bzw. Lärmquellen wie u.a. Strassenverkehr, Flugplätze, Industrie- und Gewerbebetriebe hat der Bundesrat in den Anhängen 3 bis 7 der LSV Belastungsgrenzwerte erlassen. Bei der Beurteilung des Strassenverkehrslärms wird über längere Zeit der Durchschnitt der Schallintensitäten an einem Immissionsort gebildet und dann der Mittelungspegel berechnet. Es wird somit auf einen Mittelwert über eine bestimmte Zeitperiode abgestellt.