Es sei somit eine Tatsache, dass ein massives Verkehrsaufkommen mit den entsprechenden Lärmimmissionen zu erwarten sei. Aufgrund der fehlenden Angaben zum erwarteten Verkehrsaufkommen könne unmöglich abgeschätzt werden, ob die Lärmschutzvorschriften eingehalten würden. Es sei deshalb ein Lärmgutachten einzuholen.