wie ausgeführt – in einer Campingzone und kommt schon deswegen als Alternativstandort für eine landwirtschaftlich genutzte Scheune nicht in Frage. Das Erstellen des erforderlichen Lagerschopfs etwas weiter entfernt vom Betriebsstandort, etwa auf der freien Restfläche der Parzelle Innertkirchen 1 Grundbuchblatt Nr. R.________ oder westlich der Quelle auf Parzelle Innertkirchen 1 Grundbuchblatt Nr. W.________ wäre zwar möglich, würde aber dem Konzentrationsgrundsatz ebenso widersprechen wie der geplante Standort, jedoch im Unterschied zum nun geplanten Ersatz anstelle der alten Scheune in der Waldlichtung zu einer zusätzlichen Baute im freien Feld führen.