widerspricht dieser zwar dem Grundsatz, wonach landwirtschaftliche Neubauten soweit möglich in unmittelbarer Nähe des Betriebsstandorts zu erstellen sind, was sich in Bezug auf die notwendigen Fahrten als Nachteil erweist. Allerdings halten sich diese Fahrten für die beabsichtigte Nutzung in Grenzen (vgl. E. 4). Vorliegend sprechen zudem auch einige gewichtige Gründe für diesen Standort, was ebenfalls in die Interessenabwägung einzufliessen hat. So ist zu berücksichtigen, dass am gewählten Standort bereits eine Scheune vorhanden ist und der neue Schopf an deren Stelle (unter einer vernachlässigbaren Verschiebung) erstellt wird.