_ kommen ebenfalls nicht für eine zusätzliche Lagerhaltung in Frage. Das Gebäude Nr. 4 dient schon jetzt als Lagerraum, das Gebäude Nr. 2 ist die Sanitäranlage des Campings. Letzteres befindet sich zudem, wie die weiteren kleineren Gebäude auf der Parzelle Innertkirchen 1 Grundbuchblatt Nr. R.________ südlich in der Campingzone gemäss Art. 45 GBR28, wo eine Lagerhaltung für das landwirtschaftliche Gewerbe zonenfremd wäre und schon aus diesem Grund nicht in Frage kommt.