Die Erstellung des Schopfes auf dem Gelände des zum Betrieb gehörenden Campingplatzes komme ebenfalls nicht in Frage, da dies eine Einschränkung ihres Campingbetriebes darstelle, mit welchem sie einen wesentlichen Teil ihres Einkommens generieren würden.27 In der Stellungnahme vom 29. April 2020 ergänzt er, eine detaillierte Abklärung betreffend eines externen Standortes für einen Maschinenunterstand in der Nähe ihres Betriebes habe er gemacht; die Anfrage sei vom betroffenen Grundeigentümer leider abgelehnt worden.