Innerhalb der grossen Scheune am Betriebsstandort habe es keinen Platz; er müsse bereits alle kleineren Maschinen mit dem Kran in die Scheune hochstellen, um sie dort lagern zu können. Eine Holzlagerung um die Scheune sei weder erwünscht noch möglich. Die Erstellung des Schopfes auf dem Gelände des zum Betrieb gehörenden Campingplatzes komme ebenfalls nicht in Frage, da dies eine Einschränkung ihres Campingbetriebes darstelle, mit welchem sie einen wesentlichen Teil ihres Einkommens generieren würden.27