e) Der geplante Schopf soll sodann als Lagerfläche für Gerätschaften und Holz dienen. Gemäss den Ausführungen des Beschwerdegegners23 ist ein Drittel der Fläche konstant für die Lagerung von Holz vorgesehen. Zwei Drittel der Fläche, welche während des Weidens der Tiere als Viehunterstand genutzt werden sollen, sind während der restlichen Zeit als Geräteunterstand für landwirtschaftliche Gerätschaften vorgesehen. Gemäss den Ausführungen des Beschwerdegegners in der Eingabe vom 30. Juni 2020 könnten folgende Geräte untergestellt werden: Im Sommerhalbjahr Futtermischwagen, Viehanhänger, Holzwagen, Kipper, Mistzetter und -kran; im Winterhalbjahr