Die BVD sieht keinen Grund, diese Einschätzung der Fachbehörde in Frage zu stellen. Zwar ist nicht auszuschliessen, dass für die blosse Nutzung als Tierunterstand auch eine etwas bescheidenere Baute ausreichen würde. Es ist jedoch zu beachten, dass dies nicht der einzige Nutzungszweck des neuen Schopfes ist. Zusammen mit der Nutzung als Lagerfläche für Gerätschaften und Holz ist die Grösse des Vorhabens nicht zu beanstanden.