So soll der Schopf den Platz der bisherigen, baufälligen Scheune einnehmen und etwa die gleichen Masse aufweisen. Die leichte Verschiebung um rund einen Meter in südlicher Richtung ist vernachlässigbar, weshalb sich der Neubau im Vergleich zum bestehenden Schopf aus Sicht des Kulturlandschutzes nicht als nachteilhalft erweist. Die geplante Grösse ist für das LANAT gemäss deren Eingabe vom 5. Mai 2020 nachvollziehbar und entspreche dem objektiven Bedarf (einfacher Witterungsschutz). Die BVD sieht keinen Grund, diese Einschätzung der Fachbehörde in Frage zu stellen.