d) Der geplante Schopf dient einerseits als Viehunterstand. So sollen gemäss den unbestrittenen Aussagen des Beschwerdegegners zwei Drittel der Fläche während ca. je zehn Tagen im Frühling und im Herbst während des Weidens der Tiere als Weideunterstand dienen.20 Gemäss Fachbericht des LANAT vom 9. Oktober 2018 gewinnt der Beschwerdegegner auf dieser Weidfläche auf der Parzelle Innertkirchen Grundbuchblatt Nr. K.________ im Sommer einen Schnitt Heu. Daneben lässt er die Fläche zweimal pro Jahr mit 7-8 Rindern/Kälbern beweiden. Der Viehunterstand dient damit einer zonenkonformen Bewirtschaftung.