34 Abs. 4 Bst. b RPV nicht frei, sondern er muss nachweisen, dass die geplante Baute am vorgesehenen Standort objektiv notwendig ist, d.h. ein schutzwürdiges Interesse daran besteht, sie am gewählten Ort zu errichten und, nach Abwägung aller Interessen, kein anderer, besser geeigneter Standort in Betracht kommt.15 Der Konzentrationsgrundsatz verlangt in der Regel, dass der Standort beim landwirtschaftlichen Betriebszentrum liegt; eine umfassende Interessenabwägung kann aber zeigen, dass ein anderer Standort objektiv geeigneter ist. Die Rechtsprechung verlangt indessen keine eigentliche Evaluation von Varianten.16