c) Gemäss Art. 16a Abs. 1 RPG sind in der Landwirtschaftszone Bauten und Anlagen zonenkonform, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder für den produzierenden Gartenbau nötig sind. Die Anforderungen an die Zonenkonformität von Bauten und Anlagen in der 7/19 BVD 110/2020/49