Auf dieser Parzelle sei zwar eine Campingzone ausgeschieden, diese mache aber nur einen kleinen Teil der Fläche aus. Der ganze übrige Teil sei der Landwirtschaft vorbehalten. Das Grundstück Innertkirchen 1 Grundbuchblatt Nr. K.________ sei sodann im Kataster Kulturland eingetragen. Vorliegend werde durch den Neubau des Unterstands Kulturland beansprucht. Da die alte Scheune abgebrochen und ein Neubau an einem leicht versetzten Standort geplant sei, bestehe kein Bestandesschutz. Die für die Beanspruchung von Kulturland geforderte Interessenabwägung mit Prüfung von Alternativstandorten sei nicht vorgenommen worden.