a) Mit Verfügung vom 31. Oktober 2019 kam das AGR zum Schluss, dass der Neubau zonenkonform sei. Gestützt auf den Fachbericht des LANAT vom 9. Oktober 2018 handle es sich beim projektierten Unterstand um ein Vorhaben, dass für die bodenabhängige Rindviehhaltung (während der Weidezeit) und für die Bewirtschaftung von Land und Wald (während der restlichen Zeit) erforderlich sei. Gestützt darauf erteilte die Vorinstanz mit dem angefochtenen Entscheid die Baubewilligung für den umstrittenen Schopf.