Auch diesem Einwand kann nicht gefolgt werden. Mit dem in der Stellungnahme vom 29. April 2020 erwähnten forstwirtschaftlichen Zweck spricht der Beschwerdegegner die Nutzung des Schopfs als Holzlager an, welche explizit Teil der Umschreibung des Vorhabens gemäss dem am 28. August 2018 eingereichten Baugesuch war. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden liegt eine Projektänderung diesbezüglich nicht vor und konnten sich die Fachstellen zu diesem Teil des Bauvorhabens äussern. 3. Zonenkonformität des Schopfes