Der Beschwerdegegner hat jedoch mit dem als "Ergänzungen zu den Baugesuchen" bezeichneten Schreiben vom 25. Januar 2019 ausdrücklich auf die beabsichtigte, zusätzliche Nutzung als Viehunterstand hingewiesen. Den Beschwerdeführenden war diese Nutzungserweiterung sodann aufgrund der Aussagen des Beschwerdegegners anlässlich des Augenscheins vom 20. November 2018 sowie der Aufnahme und Beurteilung dieser Projektänderung in den ihnen zugestellten Berichten der Fachbehörden (Fachbericht des LANAT vom 9. Oktober 2018 und Verfügung des AGR vom 31. Oktober 2019) bekannt.