Neben der mit Baugesuch vom 28. August 2018 ersuchten Nutzung als Geräte- und Holzschopf sollte der Schopf damit um eine Nutzungsform erweitert werden. Von einer wesentlichen Veränderung der Zweckbestimmung kann dabei jedoch nicht gesprochen werden, wurde doch die ursprünglich ersuchte Zweckbestimmung lediglich um eine zusätzliche Nutzungsform während eines eng begrenzten Zeitraums (Nutzung als Viehunterstand während ca. 20 Tage pro Jahr) erweitert. Die geplante Scheune blieb aber ansonsten unverändert.