Ein Bauvorhaben ist in den Grundzügen verändert, wenn ein Hauptmerkmal wie Erschliessung, Standort, äussere Masse, Geschosszahl, Geschosseinteilung oder Zweckbestimmung wesentlich verändert wird oder wenn eine Mehrzahl geringer Änderungen dem Bau oder der Anlage eine gegenüber dem ursprünglichen Projekt veränderte Identität8 verleiht. Bei einer Projektänderung während des Baubewilligungsverfahrens ist diese den Verfahrensbeteiligten (insb. den Einsprechenden) und allenfalls neu von der Projektänderung betroffenen Dritten mitzuteilen. Es ist ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.