als Tierunterstand nutzen wolle. In einem vom Beschwerdegegner als "Ergänzungen zu den Baugesuchen" bezeichneten Schreiben vom 25. Januar 20196 führte dieser sodann aus, dass maximal ein Drittel der Fläche des Schopfes für Holz benötigt werde. Die anderen zwei Drittel würden zirka je zehn Tage im Frühling und Herbst während des Weidens seiner Jungtiere als Weideunterstand gebraucht, ansonsten diene dieser Platz als Geräteunterstand. Von dieser erweiterten Nutzung gingen im Anschluss sowohl das LANAT in ihrem Fachbericht zur Zonenkonformität vom 9. Oktober 2018, das AGR in der Verfügung vom 31. Oktober 2019 und die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid aus.