Der Flurweg mündet auf dieser Parzelle in den Q.________weg, welcher am Haus der Beschwerdeführenden vorbeiführt. Die Beschwerdeführenden sind damit in höherem Masse von den Bauvorhaben betroffen als die Allgemeinheit. Ihre Einsprache wurde sodann abgewiesen. Sie sind durch den vorinstanzlichen Gesamtentscheid beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Projektänderung während des Baubewilligungsverfahrens