Auf Aufforderung des Rechtsamts reichte das AWA am 21. Juli 2020 einen Amtsbericht ein und beantragte darin die Erteilung der Gewässerschutzbewilligung unter Auflagen. Die Verfahrensbeteiligten erhielten danach Gelegenheit, zum Amtsbericht des AWA Stellung zu nehmen sowie Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Davon machten die Gemeinde mit Eingabe vom 10. August 2020 und innert verlängerter Frist die Beschwerdeführenden mit Stellungnahme vom 3. September 2020 Gebrauch. 7. Auf die Rechtsschriften und den Amtsbericht des AWA wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.