Schreiben vom 15. April 2020 die Abweisung der Beschwerde. Mit Stellungnahme vom 24. April 2020 stellt das AGR den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. Der Beschwerdegegner nahm mit Eingabe vom 29. April 2020 Stellung, ohne einen Antrag zu stellen. Auch die Gemeinde liess sich mit Stellungnahme vom 1. Mai 2020 vernehmen, ohne dabei einen Antrag zu stellen. Das LANAT schliesslich beantragt mit Stellungnahme vom 5. Mai 2020 die Abweisung der Beschwerde.