4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Eingabe vom 16. April 2020 nahm das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) Stellung. Es führte aus, das Bauvorhaben "Abbruch Scheune, Neubau Schopf" sei durch sie nicht beurteilt worden. Mit Amtsbericht vom 29. Mai 2019 habe es lediglich den neugebauten Flurweg hinsichtlich des Bodenschutzes geprüft. Das Vorhaben brauche, egal ob der Schopf als Geräte- und Holzschopf oder als Viehstall genutzt werde, eine Gewässerschutzbewilligung des AWA. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit