3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 1. April 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 28. Februar 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.