2. Das AGR kam mit Verfügung 31. Oktober 2019 gestützt auf den Fachbericht des Amtes für Landwirtschaft und Natur der Kantons Bern (LANAT) vom 9. Oktober 2018 zum Schluss, dass Teil A des Bauvorhabens (Abbruch bestehende Scheune, Neubau Geräte- und Holzschopf, Nutzung als Tierunterstand während der Weidezeit, Unterstand für Brennholz und Wagen während restlicher Zeit) zonenkonform sei. Teil B des Bauvorhabens (Neubau Flurweg mit Holzlager- und Holzbearbeitungsplatz) werde hinsichtlich des bereits erstellten Flurweges ausserhalb des Waldes eine Ausnahmebewilligung nach Art.