In einem vom Beschwerdegegner als "Ergänzungen zu den Baugesuchen" bezeichneten Schreiben vom 25. Januar 2019 führte dieser u.a. aus, dass maximal ein Drittel der Fläche des Schopfes für Holz benötigt werde. Die anderen zwei Drittel würden zirka je zehn Tage im Frühling und Herbst während des Weidens seiner Jungtiere als Weideunterstand gebraucht, ansonsten diene dieser Platz als Geräteunterstand.