Dabei erwähnte der Beschwerdegegner, dass er den neuen Schopf auch als Tierunterstand nutzen wolle, was er im Baugesuch nicht erwähnt habe. Gestützt auf die Erkenntnisse anlässlich des Augenscheins reichte der Beschwerdegegner am 2. Januar 2019 zusätzlich ein nachträgliches Baugesuch für den Neubau eines Flurwegs und die Errichtung eines Holzlager- und Holzbearbeitungsplatzes auf den Parzellen Innertkirchen 1 Grundbuchblatt Nrn. M.________ und K.________ ein. Die Parzelle Innertkirchen 1 Grundbuchblatt Nr. M.________ liegt ebenfalls in der Landwirtschaftszone. Auch gegen dieses Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache.