Am 20. November 2018 führte das Regierungsstatthalteramt in Anwesenheit des Gesuchstellers, der Einsprechenden sowie von Vertretern der Gemeinde, des Amtes für Wald (KAWA, heute Amt für Wald und Naturgefahren AWN) und des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) einen Augenschein vor Ort durch. Dabei erwähnte der Beschwerdegegner, dass er den neuen Schopf auch als Tierunterstand nutzen wolle, was er im Baugesuch nicht erwähnt habe.