a) Die Beschwerdeführenden machen zudem eine Wertverminderung der Liegenschaften geltend. Hier sei gemäss einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2019 "eine Praxisänderung im Gange". Es dürfe damit gerechnet werden, dass der "blödsinnige Begriff" der ideellen Immissionen jetzt endgültig aus der schweizerischen Rechtsprechung verschwinde. Was bei Hochspannungsleitungen zutreffe, lasse sich auch auf Mobilfunkantennen anwenden.61