c) Die Gemeinde hat im vorinstanzlichen Verfahren festgestellt, dass die geplante Anlage gemäss ihrem Kaskadenmodell in einem Gebiet erster Priorität liege. Die Anlage sei im Industriegebiet von Biglen geplant, welches mit Ausnahme der Zone für Sport und Freizeit (wo die Anlage liegt) der Arbeitszone zugewiesen sei. Nach Auffassung der Gemeinde hätte ein Standort in der Wohn- oder Mischzone "mit grosser Wahrscheinlichkeit" mehr Auswirkung auf die Wohnbauten als der geplante Standort.52