b) Die Beschwerdegegnerin verweist auf ihre Stellungnahme im vorinstanzlichen Verfahren und die Rechtsprechung der BVD. Im von den Beschwerdeführenden erwähnten Schreiben des BAFU vom 17. April 2019 bezüglich 5G Frequenzen fasse dieses (nur) den heutigen Erkenntnisstand zusammen, wobei die Fachbehörde einführend festhalte, dass der einzige für den Menschen schädliche Effekt von hochfrequenter Strahlung, welcher wissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen sei, die Erwärmung des Körpergewebes infolge der Absorption der Strahlung sei.