Eine Technologie, ein Produkt, ein Material, dem die gesamte Bevölkerung ohne Wahlmöglichkeit ausgesetzt werde, müsse erwiesenermassen ungefährlich sein. Ansonsten dürfe es im Sinne des Vorsorgeprinzips bzw. des Gesundheitsschutzes nicht gutgeheissen werden. Das BAFU müsse "sogenannte Vollzugshilfen ausarbeiten".50