Die kantonale Fachstelle nimmt zusätzlich Stichprobenkontrollen vor. An diesem Überwachungsprinzip der QS-Systeme ändert sich nichts. Werden adaptive Antennen gleich behandelt wie konventionelle Antennen, kann ihr Betrieb in den bestehenden QS- Systemen der Mobilfunkbetreiberinnen sowie der Datenbank des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) korrekt abgebildet werden.48 Der Darstellung der Beschwerdeführenden, die Vorinstanz interpretiere das Urteil des Bundesgerichts 1C_97/2018 vom 3. September 2019 in unzulässiger Weise, kann nicht gefolgt werden. Im erwähnten Entscheid des Bundesgerichts forderte das Bundesgericht das BAFU zwar auf, erneut eine schweizweite Kontrolle des ordnungsgemässen