Gemäss dem Standortdatenblatt beträgt die maximale bewilligte Sendeleistung für das Frequenzband 3600 MHz der vier adaptiven Sendeantennen, die entgegen der Darstellung der Beschwerdeführenden vier Hauptsenderichtungen aufweisen, mit Bezug auf die Laufnummer 200 Watt (ERP) und für die Laufnummern 10 bis 12 350 Watt (ERP).42 Diese maximale Summenleistung ist für die Beschwerdegegnerin aufgrund ihres Baugesuchs verbindlich. Es ist grundsätzlich Sache der Beschwerdegegnerin, mit welchen Sendeleistungen sie die adaptiven Antennen betreiben will. Im Übrigen ist sie gemäss der Baubewilligung verpflichtet, die ausgewiesenen Parameter im Standortdatenblatt einzuhalten.