Demnach betrage der Anteil von 5G an der Immissionsfeldstärke an einem OMEN ebenfalls "nur ein kleiner Teil von der ausgewiesenen Feldstärke als Summe aller Antennen". Die von den Beschwerdeführenden eingesetzten Zahlen überstiegen aber "diejenigen im SDB massiv". Für das vorliegende Baugesuch seien diese "reine Spekulation" und für den Bauentscheid nicht von Relevanz. Auch für die neuen Frequenzbänder (700 MHz, 1400 MHz und 3500 MHz) seien die Grenzwerte