Adaptive Antennen mit dem 5G Funkdienst müssten wie konventionelle Antennen nach den Vorgaben der NISV berechnet werden. Es sei die NISV, welche die Ausgestaltung einer Mobilfunk-Basisstation limitiere und nicht das technisch mögliche Maximum einer Sendeantenne. Auf der geplanten Anlage in Biglen werde lediglich ein Fünftel der gesamten Sendeleistung für 5G mit der neuen Antenne verwendet. Der wesentlich grössere Anteil der Sendeleistung werde für 3G und 4G Funkdienste mit einer passiven Multibandantenne verwendet. Demnach betrage der Anteil von 5G an der Immissionsfeldstärke an einem OMEN ebenfalls "nur ein kleiner Teil von der ausgewiesenen Feldstärke als Summe aller Antennen".