Frequenzen eine weitaus schlechtere Ausbreitungscharakteristik als die Frequenzen 2G bis 4G auf.36 b) Die Beschwerdegegnerin verweist bezüglich der Rügen betreffend Antennendiagramme und Sendeleistung auf ihre Stellungnahme im vorinstanzlichen Verfahren und die Rechtsprechung der BVD.37