Die im Standortdatenblatt deklarierte Sendeleistung von 200 resp. 350 Watt (ERP) der projektierten Anlage seien rund "71 - 125 mal zu tief angegeben". Der Anlagegrenzwert könne bedingt durch den Funkdienst 5G innerhalb der drei Hauptsenderichtungen massiv überschritten werden. Zudem wiesen die hohen 30 Vgl. www.metas.ch > Dokumentation > Messen im Bereich der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) > Technische Berichte 31 Vgl. Schreiben vom 31. Januar 2020 des BAFU an die kantonalen und städtischen NIS-Fachstellen abrufbar unter: