b) Gemäss den vorangehenden Ausführungen sind noch keine Geräte für code-selektive Messungen von 5G vorhanden, weshalb frequenzselektive Messungen nach dem Stand der Technik vorzunehmen sind. Abnahmemessungen können somit vorgenommen werden.33 Laut dem Fachbericht Immissionsschutz verlangt die Abteilung Immissionsschutz vorliegend an den OMEN 4 (4.16 V/m; Wohnen) und 5 (4.85 V/m; Arbeit) Abnahmemessungen.34 Diese Auflage ist nicht zu beanstanden (vgl. E. 4d). Die Einhaltung der Grenzwerte ist damit zusammen mit der Einbindung der Anlage in das QS-System gewährleistet (vgl. E. 7). 6. Antennendiagramme / Sendeleistung