a) Nach Auffassung der Beschwerdeführenden bestehen Unsicherheiten bei der Beurteilung von adaptiven Antennen (u.a. fehlende Vollzugshilfe). Insbesondere das sog. «Beamforming» stelle beim Messverfahren ein Problem dar. Eine Messung von "echten, das heisst adaptiven 5G- Antennen" sei infolge fehlender Messgeräte mit Einschwingzeiten von einer Millionstel Sekunde nicht möglich.32