e) Auch im Verfahren vor der BVD kann bei diesem Ergebnis entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden auf den Fachbericht der Abteilung Immissionsschutz abgestellt werden (vgl. E. 2). Zudem unterliegt die Beurteilung Fachstelle in jedem Fall der Prüfung durch die BVD. Daher fällt die eventualiter beantragte Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz zur Verbesserung bzw. "unter Zuhilfenahme von externen funktechnisch und medizinisch versiertem Fachpersonen" ausser Betracht. 4. Ausgangslage / Messbarkeit 5G